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Über Uns

Geschichte

Unsere Rechtsanwaltskanzlei

Im Jahre 1966 gründete RA Dr. Sommer , der bis zum Jahr 2012 bei uns aktiv mitwirkte, zusammen mit einem befreundeten Kollegen unsere Sozietät. Erweitert wurde diese im Jahre 1977 durch den Eintritt von RA Moritz, der uns bis zum Ende des Jahres 2019 begleitete. 1987 trat RA Simon in unsere Sozietät ein. Verstärkt wurde diese zuletzt durch den Eintritt von RA Sommer im Jahre 1992.

Unsere Philosophie

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, jede Mandantin und jeden Mandanten ganzheitlich, d.h. vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Mandats rechtlich umfassend zu beraten und ihre Interessen mit juristischem Sachverstand und persönlichem Engagement durchzusetzen.

Unsere Prinzipien

 

Von besonderer Bedeutung ist dabei für uns das erste Beratungsgespräch mit der Mandantin bzw. dem Mandanten, in dem wir offene Rechtsfragen so weit wie möglich umfassend beantworten und klären wie die Erfolgswahrscheinlichkeit aussieht.

 

Der Schlüssel zum Erfolg

Die Erfolgsaussichten und auch finanziellen Risiken einer juristischen Auseinandersetzung bewerten mit dem Ziel, die Auftraggeberin und den Auftraggeber umfassend zu informieren, um so von Anfang an ein persönliches und besonderes Vertrauensverhältnis zu schaffen.

Unsere Fachbereiche

Warum beauftragen unsere Mandanten uns?

Forderungsbeitreibung

Ihr Kunde zahlt nicht? Sie warten noch immer auf Ihr Schmerzensgeld? Der Schadensersatz hätte schon längst ausgezahlt werden sollen? Wenn Schuldner nicht reagieren, löst häufig eine anwaltliche Mahnung doch noch eine Zahlung oder zumindest eine Reaktion aus. Sofern Sie den Schuldner im Vorfeld unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert haben und dieser Ihrer Forderung nicht nachkommt, befindet er sich im Verzug. Der säumige Schuldner muss Ihnen die Kosten für die Geltendmachung Ihrer Forderung durch einen Rechtsanwalt als so genannten Verzugsschaden neben den Zinsen und evtl. Mahnkosten ersetzen. Nach überwiegender Rechtsprechung werden die Kosten für ein Inkassounternehmen nicht als Verzugsschaden anerkannt, so dass Sie diese Kosten nicht von dem Schuldner erstattet bekommen. Aus diesem Grund und um sehr hohe Inkassokosten zu vermeiden, sollten Sie Ihre Forderungen immer von einem Rechtsanwalt durchsetzen lassen.

Familienrecht

Die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft, so heißt es oft in politischen Statements. Die Familie ist jedoch häufig auch der Ursprung schwerwiegender Auseinandersetzungen. Wir stehen Ihnen in allen Fragen des Familienrechts zur Verfügung, beraten Sie bei Trennung und Scheidung, in Fragen des Unterhaltes sowie des Sorgerechts und des Umgangs mit den gemeinsamen Kindern bis hin zur Auseinandersetzung des während der Ehe erworbenen Vermögens.

Kaufrecht

Das Kaufrecht nimmt einen großen Raum im alltäglichen Geschäftsverkehr ein, da es Privatpersonen und Firmen regelmäßig betrifft. Das Bürgerliche Gesetzbuch befasst sich daher umfassend mit dem Vertragsrecht rund um Kaufverträge. Erfolgen Lieferung und Bezahlung zur Zufriedenheit beider Vertragspartner und erfüllt der gekaufte Gegenstand seinen Zweck, ist das Kaufrecht einfach und unproblematisch. Kompliziert wird es häufig, wenn die gekaufte Ware nicht den Vorstellungen des Kunden entspricht oder gar defekt ist.

Leasingrecht

Da das Leasingrecht heutzutage für jeden relevant ist, kann durch unsere Beratung ein schneller Einblick über die rechtlichen Grundlagen des Leasings erlangt werden. Dies beinhaltet auch die Risiken und Vorteile, die ein Leasinggeschäft mit sich bringt.
Hierfür werden unter anderem die zivilrechtliche Behandlung des Leasingrechts, die verschiedenen Arten von Leasing, relevante Aspekte beim Abschluss des Leasingvertrags, die Besonderheiten bei einem Leasingvertrag mit einem Verbraucher und die Folgen von Pflichtverletzungen dargestellt.

Miet- und Pachtrecht

Die wesentlichen Teile des Miet- und Pachtrechts sind in den §§ 535 bis 597 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Unter Miete versteht man die Gebrauchsüberlassung eines beweglichen oder unbeweglichen Gegenstandes gegen die Zahlung eines Entgelts; der Gegenbegriff einer unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung heißt “Leihe”. Die Pacht unterscheidet sich von der Miete dadurch, daß der Pächter über den Gebrauch der Mietsache gegen ein von ihm zu zahlendes Entgelt hinaus außerdem noch berechtigt ist, die Früchte zu behalten, die er aus der Bewirtschaftung der Mietsache zieht.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist schnelllebig. Eine umfangreiche Rechtsprechung und häufige Gesetzesänderungen erschweren Ihnen den Überblick zusätzlich. Informationen zum Arbeitsrecht im Internet können lückenhaft, falsch oder veraltet sein. Wir haben uns als Rechtsanwälte auf das Arbeitsrecht fokussiert: Ein rechtlich durchdachtes und gut vorbereitetes Vorgehen senkt Ihr Risiko erheblich, eine nicht mehr behebbare Fehlentscheidung zu treffen.

Werkvertragsrecht

Das Werkvertragsrecht ist dem Zivilrecht zuzuordnen und umfasst alle Rechtsvorschriften, welche das Rechtsverhältnis zwischen Besteller und Werkunternehmer im Rahmen eines Werkvertrages betreffen. Der Werkvertrag gehört zu den im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten besonderen Vertragstypen, das Werkvertragsrecht ist demnach in den §§ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs detailliert regelt.

Strafrecht

Das Strafrecht, auch als Kriminal(straf)recht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und als „Straftaten“ mit einer Strafe sanktioniert werden. Ziel des Strafrechts ist der Schutz bestimmter Rechtsgüter, so etwa Leben, Gesundheit und Eigentum, zudem die Sicherheit und Integrität des Staates sowie elementare Werte des Gemeinschaftslebens.

Ordnungswidrigkeiten

Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, OWiG). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben der Geldbuße (Synonym: Bußgeld) auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.

Erbrecht

Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht (in Deutschland sogar Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz), Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des Todes des Erblassers hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.

Sozialrecht

Sozialrechtliche Gesetze gewähren Ansprüche des Bürgers gegen bestimmte Sozialleistungsträger (Krankenkasse, Arbeitsagentur und weitere) auf Sachleistungen wie etwa Krankenbehandlung oder auf Geldleistungen wie die Grundsicherung. Verfassungsrechtliche Grundlagen hierfür sind das Sozialstaatsprinzip und das materielle Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes sowie das Grundrecht der Menschenwürde und der allgemeine Gleichheitssatz. Viele soziale Rechte sind Menschenrechte.

Verkehrsrecht

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind regelmäßig Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Wir regulieren Ihren Verkehrsunfall vollständig und übernehmen die gesamte Abwicklung des Unfalls, einschließlich der Abrechnung mit Versicherungen, Werkstätten, Gutachtern usw.
Hierbei gewährleisten wir nicht nur eine schnelle unkomplizierte Abwicklung, sondern nachdrückliches und vollständiges Geltendmachen Ihrer Ansprüche. Ohne guten Anwalt wird erfahrungsgemäß oft viel Geld „verschenkt”.

Häufig gestellte Fragen

Wann brauche ich einen Anwalt?

 

Nicht jeder Konflikt bedarf der Unterstützung eines Anwalts. Ob und wann Sie einen Anwalt beauftragen, entscheiden allein Sie. Jedoch empfehlen wir Ihnen insbesondere bei rechtlichen Problemen, die mit der Wahrung einer Frist einhergehen, so früh wie möglich mit uns Kontakt aufzunehmen. Denn je früher Sie den Rat eines Anwalts einholen, desto besser lässt sich der Verlauf Ihrer Rechtsangelegenheit zu Ihren Gunsten beeinflussen.

 
 

Warum sollte ich mich an einem Fachanwalt wenden?

 

Wenn Sie auf einem bestimmten Rechtsgebiet einen Fachanwalt beauftragen, sind Sie bestens beraten und vertreten. Denn der Fachanwaltstitel ist eine Gewähr für besondere Kenntnisse und praktische Erfahrung.

Nach den Paragrafen 2 bis 5 der Fachanwaltsordnung (FAO) dürfen nur Anwälte einen Fachanwaltstitel führen, die in dem betreffenden Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügen, die über das übliche Maß hinausgehen, welches durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

 
 

Wie beauftrage ich einen Anwalt?

 

Der Anwaltsvertrag ist an keine bestimmten Formvorschriften gebunden. Einen Rechtsanwalt können Sie daher mündlich oder auch schriftlich beauftragen. Bereits die telefonische Bitte, beispielsweise einen Vertrag für Sie zu prüfen sowie die Übermittlung des Schriftstücks reichen aus und ein Mandat kommt zustande.

 
 

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung den Rechtsanwalt?

 

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die das Risiko Ihres konkreten Falls abdeckt, kommt diese für Ihr Anwaltskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung auf – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Außerdem werden sämtliche anfallenden Gerichtskosten und Kosten für Gerichtsvollzieher, Zeugen und Sachverständige sowie Kosten der Gegenseite, zu deren Erstattung Sie verpflichtet sind, übernommen.

Wann habe ich Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe?

 

Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe hat derjenige, der sich keinen Anwalt leisten kann. Ob Sie diese Hilfen bekommen können, richtet sich nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die dem Gericht gegenüber offen gelegt werden müssen. Gegebenenfalls müssen Sie die Kosten jedoch in Raten an die Staatskasse zurückzahlen.

Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?

 

Das ist sehr unterschiedlich schon pro Gerichtszweig (z.B. Strafgericht oder Familiengericht oder Verwaltungsgericht). Teilweise laufen Gerichtsverfahren rein schriftlich, also ohne mündliche Verhandlung ab, so vor allem, wenn es um besonders eilige Angelegenheiten geht. Teilweise werden sie vom Staat selbst eingeleitet (in aller Regel bei Strafprozessen z.B.), teilweise von Parteien (in der Regel bei Zivilprozessen z.B., wo sich Privatpersonen gegenüberstehen). Findet eine mündliche Verhandlung bei einem Gericht statt, leitet ein Richter (gibt es mehrere Richter, dann der Vorsitzende davon) sie, wobei die beteilitgen Prozessparteien hierauf Einfluss nehmen können, erst recht praktisch, wenn sie anwaltlich vertreten sind.

 

Unsere Rechtsanwälte

Hans-Peter Simon

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Michael Sommer

Fachanwalt für Sozialrecht
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