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Ordnungswidrigkeiten

 

Ordnungswidrigkeiten

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine bußgeldbewehrte Verletzung von Ordnungsrecht.

Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, OWiG). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben der Geldbuße (Synonym: Bußgeld) auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.

Ordnungs-widrigkeit (Definition)

Die Ordnungswidrigkeit – kurz Owi – gilt als eine geringfügige Verletzung von Recht und Gesetz. Eine solche Gesetzesübertretung wird auch als rechtswidrig vorwerfbare Handlung bezeichnet. Bei der Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten droht in der Regel ein Bußgeldverfahren, und es muss dementsprechend eine Geldbuße gezahlt werden. Dazu kommt bei einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr in einigen Fällen die Vergabe von einem bis drei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister und die Verhängung eines Fahrverbotes.