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Sozialrecht

 

Sozialrecht

Alle Belange des Sozialrechts, des Sozialversicherungsrechts und des Opferschutzrechts Dabei wird grundsätzlich zwischen dem formellen und dem materiellen Sozialrechtsbegriff unterschieden.

Nach dem formellen Begriff umfasst das Sozialrecht das gesamte im Sozialgesetzbuch geregelte Recht.

Er beinhaltet die einzelnen Bücher des SGB sowie weitere Rechtsvorschriften, die über § 68 Abs. 1 SGB I bis zu ihrer Einordnung in das SGB als dessen besondere Teile gelten (d.h., sie werden als besonderer Teil fingiert).

Beispiele für die besonderen Teile sind das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz), die RVO (Reichsversicherungsordnung) oder das WoGG (Wohngeldgesetz).

Der materielle Sozialrechtsbegriff bestimmt das Sozialrecht inhaltlich.

Danach gehören all jene Normen zum Sozialrecht, die dazu dienen, soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit herzustellen.

Diese weit gefassten Begriffe schließen auch andere Rechtsgebiete zum Teil mit ein, z.B. das Arbeits- oder Steuerrecht. Er muss damit dahingehend beschränkt werden, dass die Regeln primär und eigenständig auf soziale Gerechtigkeit und Sicherheit gerichtet sind. Da jedoch soziale Hilfsleistungen auch aus privater Hand erfolgen können, ist dabei zusätzlich zu beachten, dass auch nur Leistungen aus dem Bereich des öffentlichen Rechts erfasst werden.

Sozialrecht (Definition)

Diese klassische Dreiteilung passt auf neuere Gesetze nicht mehr. Das sind z.B. das Wohngeldrecht, Ausbildungsförderung oder der Familienlastenausgleich. Deshalb wurde eine neue Einteilung entwickelt. Es wird unterschieden zwischen Vorsorgesystemen, Entschädigungssystem und Ausgleichssystemen. Der Ausgleich erfolgt dabei durch Förderungen und Hilfen. Diese haben sich im Laufe der Zeit gegenüber dem „Ausgleich“ durchgesetzt. Die Systematik richtet sich dabei vornehmlich nach den Funktionen der entsprechenden Sozialleistung. Kurz gesagt: heute gibt es die Bereiche Vorsorge, Entschädigung sowie Hilfe und Förderung.

  • Vorsorge
  • Entschädigung
  • Hilfe und Forderung

Erklärung

1. Vorsorge

Die Vorsorge deckt sich im Wesentlichen mit den Sozialversicherungen nach der klassischen Einteilung.

Die Sozialversicherung soll vor den allgemeinen Lebensrisiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, aber auch Arbeitslosigkeit schützen.

Wichtige Prinzipien der Sozialversicherung sind das Versicherungsprinzip sowie das Solidaritätsprinzip. Das System finanziert sich grundsätzlich über die Beiträge der Versicherten.

(Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung)

2. Entschädigung

Die Entschädigung dagegen dient der Sicherung gegen schädigende Ereignisse, gegen die eine Vorsorge nicht möglich ist und für die die Allgemeinheit einstehen muss. Dabei geht es nicht – wie in der Sozialversicherung – um allgemeine Lebensrisiken, sondern um einen Nachteilsausgleich, der durch die Übernahme besonderer Risiken entsteht.

Die Kosten für diese Entschädigung trägt die Allgemeinheit, d.h. die Leistungen sind steuerfinanziert.

(Bundesversogungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz, Häftlingshilfegesetz, Infektionsschutzgesetz, Opferschädigung, “Unechte Unfallversicherung”)

3. Hilfe und Forderung

Die Leistungen im Rahmen der Hilfe und Förderung wiederum sollen besondere Belastungen oder Leistungsschwächen des Einzelnen ausgleichen. Das sind etwa Fälle, in denen der Einzelne die Miete nicht mehr erbringen kann und deshalb Wohngeld beziehen darf. Unter diese Kategorie fallen aber auch Ausbildungsbeihilfen und –Förderungen, etwa um Chancengleichheit herzustellen. Dem Einzelnen soll auf diesem Weg die Möglichkeit gegeben werden, später selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.

Diese Leistungen setzen keine vorherige Mitgliedschaft in einem Sozialleistungssystem voraus, sie sind damit nicht durch von Mitgliedern getragene Beitragsleistungen finanziert, sondern werden durch die Allgemeinheit getragen (Steuerfinanzierung).

(BAföG, Wohngeldgesetz, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Bundeskindergeldgesetz, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe)