Wir beantragen für Sie einen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid, wenn es in der vorliegenden Konstellation Sinn macht. Bei Vorliegen eines rechtskräftigen Vollstreckungsbescheids kann die Forderung über den Gerichtsvollzieher bei dem Schuldner vollstreckt werden. Legt der Schuldner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch ein oder wünschen sie umgehend die Klageerhebung, setzen wir Ihre Forderung auch in einem Klageverfahren durch. Wir führen für Sie das vollständige Verfahren und kümmern uns um die anschließende Zwangsvollstreckung nach dem Urteil.