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Forderungsbeitreibung

 

Forderungsbeitreibung

Ihr Kunde zahlt nicht? Sie warten noch immer auf Ihr Schmerzensgeld? Der Schadensersatz hätte schon längst ausgezahlt werden sollen? Wenn Schuldner nicht reagieren, löst häufig eine anwaltliche Mahnung doch noch eine Zahlung oder zumindest eine Reaktion aus. Sofern Sie den Schuldner im Vorfeld unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert haben und dieser Ihrer Forderung nicht nachkommt, befindet er sich im Verzug. Der säumige Schuldner muss Ihnen die Kosten für die Geltendmachung Ihrer Forderung durch einen Rechtsanwalt als so genannten Verzugsschaden neben den Zinsen und evtl. Mahnkosten ersetzen. Nach überwiegender Rechtsprechung werden die Kosten für ein Inkassounternehmen nicht als Verzugsschaden anerkannt, so dass Sie diese Kosten nicht von dem Schuldner erstattet bekommen. Aus diesem Grund und um sehr hohe Inkassokosten zu vermeiden, sollten Sie Ihre Forderungen immer von einem Rechtsanwalt durchsetzen lassen.

Wir beantragen für Sie einen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid, wenn es in der vorliegenden Konstellation Sinn macht. Bei Vorliegen eines rechtskräftigen Vollstreckungsbescheids kann die Forderung über den Gerichtsvollzieher bei dem Schuldner vollstreckt werden. Legt der Schuldner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch ein oder wünschen sie umgehend die Klageerhebung, setzen wir Ihre Forderung auch in einem Klageverfahren durch. Wir führen für Sie das vollständige Verfahren und kümmern uns um die anschließende Zwangsvollstreckung nach dem Urteil.