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Verkehrsrecht

 

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht, insbesondere die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen und in der Verteidigung und Vertretung der Mandanten in Bußgeldangelegenheiten und Verkehrsstrafsachen. Das Verkehrsrecht regelt alle rechtlichen Angelegenheiten zum Thema „Verkehrsunfall“.

Bei einem Verkehrsunfall handelt es sich um ein von den beteiligten Personen nicht gewolltes, plötzliches Ereignis im Straßenverkehr. Zumindest sollte es natürlich nicht mutwillig herbeigeführt worden sein.

Ein solcher Unfall führt regelmäßig zu einem nicht belanglosen Sach- oder sogar zu einem Personenschaden. In der Regel ist der Verkehrsunfall Folge eines Verkehrsverstoßes. Deshalb kann auch ein Bußgeldbescheid auf den Verursacher zukommen.

Verkehrs-unfallrecht (Definition)

Bei einem Unfall kommen daher auch noch andere Rechtsgebiete zur Anwendung, wie etwa das Versicherungsrecht oder das Verkehrshaftungsrecht.

Tragen Sie keinerlei Schuld am Verkehrsunfall, dann ist es sogar möglich, dass die gegnerische Versicherung Ihre Anwaltskosten in voller Höhe übernimmt. Trägt ein Fahrer jedoch eine Mitschuld, dann werden ihm die Schäden nur teilweise ersetzt, weil ihm dann eine sogenannte Teilschuld zugesprochen wird.

Zwar muss nicht in jedem Fall und bei jedem kleinen Schaden ein Anwalt hinzugezogen werden. Dennoch ist es hilfreich, seine Tipps und die Erfahrung im Verkehrsrecht zu beherzigen. Das gilt gerade auch dann, wenn es etwa darum geht, die Kosten für den Mietwagen erstattet zu bekommen, wenn sich das eigene Fahrzeug in der Werkstatt befindet. Bei einem Unfall kann der Anwalt Ihnen alle Fragen beantworten, beispielsweise:

Wichtige Fragen

1. In welcher Höhe steht mir Schmerzensgeld und Schadensersatz zu?

2. Kann ich mir einen Mietwagen nehmen?

3. Zahlt die gegnerische Haftpflicht meinen Verdienstausfall?

4. Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?

5. Zahlt der Unfallverursacher meine Reparaturkosten?

6. Wie gehe ich am besten vor, um meine Ansprüche geltend zu machen?