Die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft, so heißt es oft in politischen Statements. Die Familie ist jedoch häufig auch Gegenstand schwerwiegender Auseinandersetzungen. Wir stehen Ihnen in allen Fragen des Familienrechts zur Verfügung, beraten Sie bei Trennung und Scheidung, in Fragen des Unterhaltes sowie des Sorgerechts und des Umgangs mit den gemeinsamen Kindern bis hin zur Auseinandersetzung des während der Ehe erworbenen Vermögens.
Das Familienrecht ist eine Kategorie des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Auch die sich aus diesem Verhältnis ergebenden Folgen, wie etwa der Unterhalt, gehören hierzu. Rechtliche Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft gehören als außerhalb der Verwandtschaft stehende Vertretungsinstitutionen ebenfalls zu diesem Rechtsgebiet.
Der Scheidungsanwalt bedarf heute nicht nur umfassender juristischer Kenntnisse, vielmehr ist auch häufig geschicktes Taktieren geboten.
Voraussetzung für die Stellung eines Scheidungsantrages ist, dass die Eheleute ein Jahr getrennt gelebt haben, und mit einer Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr gerechnet werden kann. Dabei kann eine vollständige Trennung auch innerhalb einer Mietwohnung oder eines Einfamilienhauses/einer ETW erfolgen, sichergestellt sein muss in diesem Fall allerdings, dass kein Ehegatte für den anderen mehr hauswirtschaftliche Leistungen erbringt. Mit einer Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft ist dann nicht mehr zu rechnen, wenn die Gründe hierfür ausschließlich in der Person des die Scheidung begehrenden Ehegatten liegen, wie z.B. bei Zuwendung zu einem neuen Partner. Während im Scheidungsrecht allein das Zerrüttungsprinzip maßgebend ist, kann schuldhaftes Verhalten bei den Scheidungsfolgesachen wie z.B. beim Unterhalt oder der Regelung der elterlichen Sorge durchaus eine Rolle spielen, vor allen Dingen bei der Frage der Verwirkung von Ehegattenunterhaltsansprüchen. Bei Vermögensauseinandersetzungen, z.B. bei Immobilienbesitz oder Zugewinnausgleichsansprüchen, gilt es, die gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Beim Kindschaftsrecht handelt es sich um alle gesetzlichen Regelungen und Beziehungen zwischen Eltern und Kindern, die mit diesem Begriff zusammengefasst werden. Darunter fallen das Abstammungsrecht, das Namensrecht, das Umgangs – und Sorgerecht, das Unterhaltsrecht, das Adoptionsrecht sowie Rechte zum gerichtlichen Verfahren. Mit dem Kindschaftsrecht sollen allgemeine Rahmenbedingungen zur elterlichen Sorge geregelt werden. Auch spezielle Vorschriften zum Sorgerecht, wie etwa die Sorge bei Scheidungen oder Trennungen und bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen, gehören zum Bereich des Kindschaftsrechts. Weiterhin wichtig beim Kindschaftsrecht ist die Festlegung der staatlichen Schutzinstitutionen, durch welche die elterliche Sorge in bestimmten Fällen ersetzt werden kann.