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Willkommen bei den Rechtsanwälten Dr. Sommer, Moritz, Simon & Sommer Frühzeitige Beratung zahlt sich aus! Überlassen Sie den anderen weder das Spielfeld noch die ersten Züge! Beratungstermin vereinbaren Anwaltssozietät Das Geheimnis des Erfolges ist, den Standpunkt des Anderen zu verstehen. Kontakt

Rechtsanwälte Dr. Sommer, Moritz, Simon und Sommer

Unsere Anwaltssozietät mit derzeit zwei Anwälten (Fachanwälte) berät und vertritt Firmen und Privatpersonen erfolgreich seit 1966 in einer Vielzahl von Rechtsgebieten und das in verschiedenen Sprachen (deutsch/ französisch). Wir sehen unsere Beratungsaufgabe für unsere Mandanten sowohl in der präventiven Streitvermeidung als auch in der erfolgsorientierten Vertretung vor allen Gerichten.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist in folgenden Fachbereichen tätig:

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist schnelllebig. Eine umfangreiche Rechtsprechung und häufige Gesetzesänderungen erschweren Ihnen den Überblick zusätzlich. Informationen zum Arbeitsrecht im Internet können lückenhaft, falsch oder veraltet sein. Wir haben uns als Rechtsanwälte auf das Arbeitsrecht fokussiert: Ein rechtlich durchdachtes und gut vorbereitetes Vorgehen senkt Ihr Risiko erheblich, eine nicht mehr behebbare Fehlentscheidung zu treffen.

Forderungsbeitreibung

Zahlungsausfälle berechtigter Forderungen sind mittlerweile eines der Hauptursachen für Unternehmensinsolvenzen. Oft kann ein einzelner Großauftrag, der nicht beglichen wird, die eigene Insolvenz zur Folge haben. Um das Risiko des Zahlungsausfalles zu minimieren, empfehlen wir Ihnen, unsere Rechtsanwaltskanzlei bereits nach erstmaligem Verstreichen der von Ihnen gesetzten Zahlungsfrist zu beauftragen. Da mit dem Mahnbrief des Rechtsanwaltes zumeist unmittelbar die Klage droht, ist die sofortige Beauftragung unserer Anwaltskanzlei in den meisten Fällen wesentlich effektiver als die Vorschaltung eines Inkassobüros, was häufig nicht erstattbare Kosten verursacht.

Erbrecht

Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht (in Deutschland sogar Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz), Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des Todes des Erblassers hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.

Ordnungswidrigkeiten

Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, OWiG). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben der Geldbuße (Synonym: Bußgeld) auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.

Sozialrecht

Sozialrechtliche Gesetze gewähren Ansprüche des Bürgers gegen bestimmte Sozialleistungsträger (Krankenkasse, Arbeitsagentur und weitere) auf Sachleistungen wie etwa Krankenbehandlung oder auf Geldleistungen wie die Grundsicherung. Verfassungsrechtliche Grundlagen hierfür sind das Sozialstaatsprinzip und das materielle Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes sowie das Grundrecht der Menschenwürde und der allgemeine Gleichheitssatz. Viele soziale Rechte sind Menschenrechte.

Strafrecht

Das Strafrecht, auch als Kriminal(straf)recht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und als „Straftaten“ mit einer Strafe sanktioniert werden. Ziel des Strafrechts ist der Schutz bestimmter Rechtsgüter, so etwa Leben, Gesundheit und Eigentum, zudem die Sicherheit und Integrität des Staates sowie elementare Werte des Gemeinschaftslebens.

Verkehrsrecht

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind regelmäßig Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Wir regulieren Ihren Verkehrsunfall vollständig und übernehmen die gesamte Abwicklung des Unfalls, einschließlich der Abrechnung mit Versicherungen, Werkstätten, Gutachtern usw. Hierbei gewährleisten wir nicht nur eine schnelle unkomplizierte Abwicklung, sondern nachdrückliches und vollständiges Geltendmachen Ihrer Ansprüche. Ohne guten Anwalt wird erfahrungsgemäß oft viel Geld „verschenkt”.

Werkvertragsrecht

Das Werkvertragsrecht ist dem Zivilrecht zuzuordnen und umfasst alle Rechtsvorschriften, welche das Rechtsverhältnis zwischen Besteller und Werkunternehmer im Rahmen eines Werkvertrages betreffen.
Der Werkvertrag gehört zu den im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten besonderen Vertragstypen, das Werkvertragsrecht ist demnach in den §§ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs detailliert regelt.

Familienrecht

Die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft, so heißt es oft in politischen Statements. Die Familie ist jedoch häufig auch der Ursprung schwerwiegender Auseinandersetzungen. Wir stehen Ihnen in allen Fragen des Familienrechts zur Verfügung, beraten Sie bei Trennung und Scheidung, in Fragen des Unterhaltes sowie des Sorgerechts und des Umgangs mit den gemeinsamen Kindern bis hin zur Auseinandersetzung des während der Ehe erworbenen Vermögens.

Leasingrecht

Da das Leasingrecht heutzutage für jeden relevant ist, kann durch unsere Beratung ein schneller Einblick über die rechtlichen Grundlagen des Leasings erlangt werden. Dies beinhaltet auch die Risiken und Vorteile, die ein Leasinggeschäft mit sich bringt. Hierfür werden unter anderem die zivilrechtliche Behandlung des Leasingrechts, die verschiedenen Arten von Leasing, relevante Aspekte beim Abschluss des Leasingvertrags, die Besonderheiten bei einem Leasingvertrag mit einem Verbraucher und die Folgen von Pflichtverletzungen dargestellt.

Kaufrecht

Das Kaufrecht nimmt einen großen Raum im alltäglichen Geschäftsverkehr ein, da es Privatpersonen und Firmen regelmäßig betrifft. Das Bürgerliche Gesetzbuch befasst sich daher umfassend mit dem Vertragsrecht rund um Kaufverträge. Erfolgen Lieferung und Bezahlung zur Zufriedenheit beider Vertragspartner und erfüllt der gekaufte Gegenstand seinen Zweck, ist das Kaufrecht einfach und unproblematisch. Kompliziert wird es häufig, wenn die gekaufte Ware nicht den Vorstellungen des Kunden entspricht oder gar defekt ist.

Miet- & Pachtrecht

Die wesentlichen Teile des Miet- und Pachtrechts sind in den §§ 535 bis 597 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Unter Miete versteht man die Gebrauchsüberlassung eines beweglichen oder unbeweglichen Gegenstandes gegen die Zahlung eines Entgelts; der Gegenbegriff einer unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung heißt “Leihe”. Die Pacht unterscheidet sich von der Miete dadurch, daß der Pächter über den Gebrauch der Mietsache gegen ein von ihm zu zahlendes Entgelt hinaus außerdem noch berechtigt ist, die Früchte zu behalten, die er aus der Bewirtschaftung der Mietsache zieht.

Unsere Expertise in folgenden Bereichen

Warum wählen Klienten unsere Kanzlei?

 

Durch unser Team aus spezialisierten Anwälten sind wir in der Lage, Sie in einem breit gefächerten Spektrum an Rechtsgebieten sachkundig zu beraten und zu vertreten. 

 

Wir wollen Sie in Ihrem Sinne bestens beraten und vertreten. Deshalb sind wir unabhängig von Interessensgruppen, wie z.B. Banken, Versicherungen und Verbänden. Unsere Gebühren richten sich nach den Bestimmungen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder individuell getroffenen Honorarvereinbarungen.

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Das Gesetz ist eine komplizierte Angelegenheit. Es kann große Probleme verursachen, wenn Sie es ignorieren. Lassen Sie uns Ihnen helfen!
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Name

Unsere Rechtsanwälte

Hans-Peter Simon

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Michael Sommer

Fachanwalt für Sozialrecht

Wir werden Sie in Ihrem Sinne bestens beraten und vertreten

Unsere Gebühren richten sich nach den Bestimmungen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder getroffenen Honorarvereinbarungen.

Diplom EU-Recht

 

Diplom EU-Recht, Universität Nancy  Frankreich

 

Übersetzungen

Übersetzungen für englische und französische Rechts- und Wirtschaftstexte.

Erfahrung

Seit mehr als 50 Jahren für unsere Mandanten im Einsatz.

Bewertungen

Unsere zufriedenen Mandanten

  • Super freundlich und kompetent! Ich kann Herrn Sommer wirklich jedem empfehlen. Er steht einem bei Rat und Tat zur Seite. Besonders gut gefallen hat mir, dass er die Gewinnchancen des Prozesses einem ehrlich und direkt sagt, sodass man selber entscheiden kann, ob man das Risiko eingehen möchte oder lieber nicht.

    Susanne Hausmann
  • Die Kanzlei ist seit mehreren Jahren für unsere Firma bei jeglichen Anliegen schnell mit Rat und Tat zur Stelle. Die Rechtsanwälte Dr. Sommer Moritz Simon Sommer & Rasche sind freundlich, zuverlässig und professionell. Wir freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit und werden die Kanzlei mit bestem Gewissen empfehlen.

    Michael Gerritzen
  • Ein zuverlässiger Partner in gewerblichen Angelegenheiten. Schnelle Antworten, sichere und flexible Termine trotz Corona. Des weiteren war die fachliche Beratung auf aller höchstem Niveau. Ich und mein Unternehmen fühlen uns bei dieser Kanzlei sehr sicher und wohl! Stark weiter zu empfehlen!

    Lisa G.
  • Die Bearbeitung meiner Angelegenheiten durch diese Kanzlei war stets nicht nur durch Kompetenz, sondern auch durch persönliche Freundlichkeit gekennzeichnet.  Top Preis-Leistungs-Verhältnis, Professionalität, Reaktionsschnelligkeit bei Anfragen

    Ekkehard Bäcker
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    Jederzeit erhält man hier guten rechtlichen Rat. Darunter verstehe ich allerdings auch, dass die Aussichten eines Verfahrens bewertet werden und das Für und Wider dem Ratsuchenden verständlich dargestellt wird. Hier ist man als Mandant gut aufgehoben.

     
     
    Anoyme Bewertung
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    Voll Kundenorientiert! Jederzeit gerne wieder. RA Simon bemüht sich überdurchschnittlich. Ich bin sehr zufrieden und fühle mich bestens beraten.

     
    Hans-Joachim Spira
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